EU-Kommission geht gegen deutsches Telekommunikationsgesetz vor

Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission wegen des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG)
ist vorbereitet. Wie am Montag aus der Kommission in Brüssel gegenüber
dpa verlautete, kann das Schreiben an die Bundesregierung abgeschickt
werden, sobald das Gesetz im deutschen Amtsblatt veröffentlich ist und
damit in Kraft tritt. "Es muss nur noch das Datum des Inkrafttretens in
den Text eingetragen werden", hieß es. Mit der Veröffentlichung im
Amtsblatt ist im Januar zu rechnen. Sollte das so kommen, wäre es die
erste Verfahrenseröffnung gegen die Bundesregierung unter deutscher
EU-Ratspräsidentschaft, die am 1. Januar begann und ein halbes Jahr
dauert.


Medien- und Telekommunikations-Kommissarin Viviane Reding will
verhindern, dass das neue Telekom-Glasfasernetz für VDSL-Anschlüsse mit
bis zu 50 MBit/s beim Endkunden zeitweise von der Überwachung durch die
Regulierungsbehörde Bundesnetzagentur ausgenommen wird. Nach
Einschätzung der Brüsseler Behörde wird die Telekom durch das TKG und
die so genannten Regulierungsferien für das VDSL-Netz gegenüber den
Konkurrenten bevorzugt. Auf der Sitzung der Kommission am vergangenen
20. Dezember hatte Reding Rückendeckung durch das Kollegium bekommen
und war zu einer Verfahrenseröffnung ausdrücklich ermächtigt worden.
Solche Verfahren können in einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof
in Luxemburg münden. Reding hatte zudem bereits bei der Ankündigung,
ein Verfahren gegen das TKG werde vorbereitet, erklärt,
sie könne sich vorstellen, dass andere Länder bei der
Welthandelsorganisation WTO gegen das Gesetz vorgehen. Aus den USA,
meinte die Kommissarin, gebe es bereits entsprechende Signale.

Die Telekom will in das VDSL-Netz insgesamt drei Milliarden Euro
investieren. Der Konzern argumentiert, ohne Investitionssicherheit
könne der Betrag nicht aufgebracht werden. Insgesamt sollen 50
Großstädte angeschlossen werden. Den Forderungen der Telekom kommen die
Bestimmungen im TKG entgegen: Gemäß dem neuen Paragraf 9a sollen "neue
Märkte" grundsätzlich nicht der Regulierung unterliegen. Nur wenn
"Tatsachen die Annahme rechtfertigen", dass bei fehlender staatlicher
Kontrolle "die Entwicklung eines nachhaltig wettbwerbsorientierten
Marktes im Bereich der Telekommunikationsdienste oder -netze
langfristig behindert wird", soll die Bundesnetzagentur einschreiten.
Dabei soll sie "insbesondere das Ziel der Förderung von effizienten
Infrastrukturinvestitionen und die Unterstützung von Innovationen"
berücksichtigen. Die damit einhergehenden Regulierungsferien für das
VDSL-Netz der Deutschen Telekom sind nicht nur der EU ein Dorn im Auge,
sondern werden auch von Wettbewerbern und deutschen
Oppositionspolitikern als Signal zur erneuten Monopolisierung des
Telekommunikationssektors scharf kritisiert.

© http://www.heise.de/newsticker/meldung/83367 


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