Mp3 Download: Allofmp3 so wie es war
Schützenhilfe
Das Gerichtsverfahren im Fall Denis Kvasov, der einst das Unternehmen „Media Services“ geleitet hatte, ist abgeschlossen. Dem Unternehmen gehörte auch das Portal ALLOfMP3.com.
Das Gericht in Moskauer Tscherjomuschki sah die Schuld von Kvasov nicht als erwiesen an und hat ihn aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Kvasov wurde die Verletzung des Urheberrechts sowie der verwandten Schutzrechte vorgeworfen. So sind die Chancen der Musikkonzernen EMI, Warner und Universal, die vor Moskauer Gericht Klage eingereicht hatten, zwecks Entschädigung seitens Musik –MP3-Download-Portal ALLOfMP3.com für gesetzwidrige Nutzung der Musik- Dateien, deutlich geringer geworden.
Die Strafsache gegen Kvasov, Art. 146 SGB RF (Verstoß gegen das Urheberrecht und verwandte geschützte Rechte), ist im Juni 2006 eingeleitet worden. Grund dafür war die von der Musikindustrievereinigung International Föderation of the Phonographic Industrie (IFPI) im Auftrag von „Großen Fünf“: darunter Plattenfirmen EMI, Warner Music und Universal, eingereichte Klage. Kvasov musste für die einst vom Unternehmen betriebene Web-Site ALLOfMP3.com geradestehen. Die Web-Site wurde seinerzeit von verschiedenen hochrangigen Personen bald die weltgrößte Raub-Webseite, bald das Haupthindernis für Russland auf dem Weg zur WTO, bald Plünderer des amerikanischen Volkes genannt.
Das in Russland ansässige Musik-Online-Shop fiel Anfang 2005 infolge der zahlreichen Beschwerden von den Platten-Labels in Ungnade. Angesichts der zunehmenden Beliebtheit von ALLOfMP3.com, die deutlich damit verbunden war, dass die Musik zu viel niedrigeren Preisen vertrieben wurde, als bei den Konkurrenten, haben die Rechtsinhaber beschlossen, das russische Portal zu ihren Spielregeln zu zwingen. Und zwar: ALLOfMP3.com sollte direkte Verträge mit den Rechtsinhabern abschließen, statt sich bloß mit Abkommen mit dem Verband „Russian Organization for Multimedia and Digital Systems“ (ROMS) zu begnügen.
Aufmarsch Numero Uno
Nicht mehr existente ALLOfMP3.com ist streng genommen eigener Popularität zum Opfer gefallen. Wäre sie in westlichen Ländern nicht so attraktiv, hätte sie keine Aufmerksamkeit erregt, denn zum Moment der ersten Differenzen hat das Portal in voller Übereinstimmung mit russischer Gesetzgebung agiert. In hohem Maße dank dieser Übereinstimmung blieb die erste Klage der IFPI an die Moskauer Staatsanwaltschaft ohne Reaktion. Die beantragte Eröffnung des Strafverfahrens wurde aus fehlendem Tatbestand abgelehnt.
Damals wurde der Phonoverband IFPI zum Opfer des bisherigen Missverständnisses: das russische Gerichtssystem fasst das Medium Internet nicht auf. Da ist ein Passus über die Ablehnung des Strafverfahrens:“ Das russische Urheberrechtsgesetz beinhaltet keine rechtliche Kennzeichnung des Internets....juristisch betrachtet ist die Weitergabe irgendwelcher Exemplare der Kunstwerke im Internet unmöglich, da dabei die Weitergabe auf digitale, nicht auf sachliche Art und Weise erfolgt, während die geltende russische Gesetzgebung die zwingend eine materielle Form der Exemplare von Kunstwerken voraussetzt...“ Kein Kommentar!
Angriff Nummer zwei
Der zweite markante „Anschlag“ auf ALLOfMP3.com ereignete sich auf höchster Ebene. Im Juni 2006 hat die Sprecherin der amerikanischen Handelsvertretung den Musikanbieter ALLOfMP3.com „die weltgrößte Raub-Web-Site“ getauft. Mehr noch, die Reihen der Kontrahenten des russischen Onlineshops hat Victoria Espinel, die Präsidentenvertreterin aus den USA, abgerundet. Sie hat artikuliert, die Schließung des russischen Musikdiskounter sei Schlüsselbedingung für den Eintritt Russlands in die Welthandelsorganisation WTO. Genau einen Monat vor diesen lautstarken Ankündigungen, wohlgemerkt, stellte sich heraus, ALLOfMP3 sei der zweitbeliebteste Online-Musik-Shop, allerdings nicht in den USA, sondern in Großbritannien. Die Briten selbst haben den Standpunkt Ihrer amerikanischen Partner im Juli desselben Jahres untermauert – Britischer Verband der Musikindustrie BPI hat eine Klage gegen ALLOfMP3.com eingereicht. Zuletzt nahm auch Russland als indirekt Gefeiertes an diesem Happening des Urheberechtsschutzes teil. Es war schlicht an der Zeit, als die Zusätze des Gesetzes der RF „Über Urheberecht und verwandte geschützte Rechte“ in Kraft traten. Die Zusätze sind noch im Juli 2004 verabschiedet worden, sind aber erst gut zwei Jahre später – am 1. September 2006 – in Kraft getreten. Der Kernpunkt der Zusätze war eigentlich der Auftritt des Terminus Internet im Gesetz über Urheberrechte. Wäre dies anderthalb Jahre früher geschehen, könnte sich die erste Klage von IFPI zu einer Strafsache gegen ALLOfMP3.com entwickeln. Das ist aber nicht vorgekommen. Auf jeden Fall haben die Rechtsinhaber die Hoffnung nicht aufgegeben, das Verpasste nachholen zu können.
Den Optimismus ihrer Widersacher teilten auch die Repräsentanten von ALLOfMP3.com. In zahlreichen Aussagen und Interwievs, darunter auch für „Lenta.ru“, beschworen die Mitarbeiter von „Media Services“ mantrahaft, sie handeln strickt nach russischem Gesetz, und sämtliche Rechtsansprüche aller möglichen Verbände und Labels seien völlig unbegründet. Mehr noch, ALLOfMP3.com versprach den Übergang zu den direkten Verträgen mit den Rechtsinhabern. Dies ist, allem Anschein nach, bis zum Exitus des Portals nicht passiert.
Wagnis Nummer drei, absurd
Seinen letzten Winter erreichte ALLOfMP3.com mit beträchtlichen Verlusten. Im Oktober 2006 verweigerten zwei größte Kreditkartenunternehmen Visa und Mastercard die Abwicklung von Zahlungen an den Musik-Shop ALLOfMP3.com. Deswegen war die Web-Site gezwungen, in einigen Ländern, darunter in Großbritannien, Voucher-System der Zahlung zu verwenden. Die Nutzer mussten Gutscheine auf einer bestimmten Web-Site, die nicht gesperrt worden war, kaufen, dann konnten sie mit dem Passwort Musik bei ALLOfMP3.com downloaden. Auch der dänische Internet-Provider Tele2, hat den Zugang zu ALLOfMP3.com gesperrt. Das hat vermutlich die Geschäfte vom russischen Onlineshop nicht sonderlich beeinträchtigt. Im Dezember wurde wohl die kurioseste Klage in der Geschichte der Plattenfirmen bekannt: Warner Music, Sony BMG, Capitol Records sowie einige kleinere Unternehmen haben die Klage auf Schadenersatz gegen ALLOfMP3.com eingereicht. Nicht der Streit war Aufsehen erregend, er ist gerade durchaus ernsthaft, sondern die Höhe des Schadenersatzes, die die Kläger von der russischen Webseite forderten – 1,65 Billionen US-Dollar. Dieser fabelhafte Betrag ergab sich aus der Berechnung für jeden, nach den USA-Gesetzen nicht lizenzierten Song ,150 000,-US-Dollar. Kommentar ist überflüssig. Man kann zum Vergleich die Höhe der Gesamtproduktion Russlands im Jahre 2007 angeben – 1,3 Billionen US-Dollar. Die Gerichtsverhandlung ist noch nicht beendet.
Der vierte, vermutlich abschließende, Versuch
2007 wechselten die Kämpfer für Urheberrechte von den Klagen und lautstarken Erklärungen zu wirksameren Maßnahmen. Die erste Schwalbe, die den Tod von ALLOfMP3.com verkündete, war eine Razzia der britischen Polizei, wobei das Voucher-Zahlungssystem gelähmt worden war.
Nach zwei Monaten, im Juli 2007, hörte die Webseite ALLOfMP3.com ohne Vorankündigung, ohne irgendwelche Erklärungen von „Media Services“ auf zu arbeiten. Die Schließung der Webseite wurde prompt mit dem Kreml verbunden. Laut einer der verbreiteten Versionen war die Verwaltung des Portals gezwungen, den odiösen Online-Shop unter dem Druck der Russischen Regierung zu schließen. Diese Version bestätigte indirekt im Privatgespräch mit dem Korrespondenten von „Lenta.ru“ ein Mitarbeiter des ALLOfMP3.com-Hosting-Unternehmens, der anonym bleiben wollte.
Vorhang
Mit Kvasovs Freispruch ist die Auseinandersetzung der Rechteinhaber gegen ALLOfMP3 im Großen und Ganzen beendet. Das Gericht hat den ehemaligen Chef von „Media Services“ Recht gegeben, die Webseite ist nicht mehr existent. Die Aussichten, dass die Gerichte der höheren Instanzen zugunsten des IFPI urteilen werden, sind nach unserer Auffassung, unbedeutend. Jetzt werden IFPI und ähnliche Organisationen ihren Kampf gegen Piraterie vermutlich auf anderen Webseiten fortsetzen. Denn im Ru.Net und im ganzen Internet hat nicht nur ALLOfMP3.com allein die Songs billig oder gar gratis, ohne Zustimmung der Rechteinhaber angeboten.
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Eine ".com" Adresse ist
Eine ".com" Adresse ist nicht notwendig um Musik anzubieten. Deswegen denke ich dass sich die Betreiber zukünftig auf ".ru" Adressen beschränken.
Mp3 Musik runterladen kann
Mp3 Musik runterladen kann man legal auch bei Justaloud. Die Nachfrage bestimmt dort den Preis der Songs.
Viele Grüße,
Lena
MP3SCOUT.NET ?!? Seit kurzem
MP3SCOUT.NET ?!?
Seit kurzem ist die, nach deren Angaben, "MP3-Suchmaschine" http://www.mp3Scout.net verfügbar mit der man nach Tracks suchen und diese dann direkt anhören oder downloaden kann.