Erlösung für Nerds: Modafinil wird aus dem BtMG genommen (Betäubungsmittelgesetz)

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Das Bundeskabinett hat heute die einundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (21. BtMÄndV) beschlossen. Damit werden Änderungen in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) vorgenommen. Bestimmte Stoffe werden neu in die Anlagen aufgenommen, andere Stoffe zwischen den Anlagen umgestuft oder aus dem Regelungsbereich des BtMG entlassen. Ziel des BtMG ist, das Ausmaß an Suchterkrankungen und Gesundheitsgefährdungen durch eine verminderte Verfügbarkeit von Suchtmitteln zu verringern.

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