Kommunismus im Internet

Jeder stand irgendwann vor der schwierigsten Aufgabe - eigene Kreation. Und sei es ein Gebäude-Entwurf, Webdesign für eigene oder Kunden Seite, ein Artikel oder eben die "Qual der Wahl" - wie die Kinderzimmer gestrichen werden soll. Also geht es eigentlich um Geisteseigentum. Im Internet überrascht es kaum jemanden, wenn plötzlich auf „geklaute“ Texte gestolpert wird. Gut, wenn ein ©-Link gesetzt wird. Manchmal oder auch öfter passiert nicht mal das. Ich bin auch nicht heilig, muss leider zugeben.

So, das war die Einleitung. Jetzt geht zur Sache. Es gibt eine Seite im Internet. deti.wwwerh.ru. Eigentlich eine russische Seite. Spielt aber nicht wirklich einer große Rolle. Als Logo wurde ein Bild gewählt. Schauen Sie sich es bitte genau an. Scrollen Sie es erstmal nicht weiter. Prägen Sie sich bitte die Gesichter ein.

Deti-runet

Nun ja. Jetzt schauen Sie sich bitte nächstes Bild an.

 

Kinder-DEnet

 

Tja. Schande!!! Bei so einer Schlamperei erwischt zu werden. Das ist übrigens gestern einer der Top Themen im Runet gewesen. Ich hoffe der Designer schämt sich wenigstens.

Abgeschaut bei andron


Kommunismus, wo?

Bin via yigg.de auf diesen Beitrag aufmerksam geworden und zitiere mal den Artikel 64 des deutschen Urheberrechts:

"Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers."

Es wäre sehr gut möglich, dass der Urheber dieses Plakates im Zweiten Weltkrieg ums Leben kam und daher das Urheberrecht abgelaufen ist. Oder, falls der Urheber nicht genannt wurde läuft es 70 Jahre nach der Veröffentlichung ab.
Daher wär es absolut kein Problem dieses Bild zu verwenden, egal ob man jetzt links oder rechts ausgerichtet ist. Legal ist es höchstwahrscheinlich...
Ob es allerdings sinnvoll ist, ein NSDAP-Plakat für eine Kinderseite zu verwenden, ist eine andere Frage...

Daneben gegriffen

Bin ebenso über Yigg (http://www.yigg.de/60585_Kommunismus_im_Internet) hierher gefunden und finde es für die Kinderseite geschmacklos das mit dem NSDAP Bild so umzusetzen, gerade bei der geschichtlichen Vorgeschichte.

Ungeachtet des bildlichen Inhaltes würde ich aber denken, das hier genügend künstlerische Schöpfungshöhe erreicht ist. Zumindest würde das vor Gericht kein Durchmarsch sein

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